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Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG - Historie

Stand Dezember 2019

Vorstand und Aufsichtsrat der Aareal Bank AG erklären gemäß § 161 Aktiengesetz:

Seit der letzten Entsprechenserklärung der Aareal Bank AG vom Dezember 2018 hat die Aareal Bank AG den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 24. April 2017 mit der unten stehenden Einschränkung entsprochen bzw. wird ihnen mit dieser Einschränkung auch zukünftig entsprechen.

§ 25d KWG sieht vor, dass der Präsidial- und Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG weitere Aufgaben übernehmen muss, die nicht nur von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat vorbereitet werden sollen. Daher ist der Präsidial- und Nominierungsausschuss – entgegen der Empfehlung in Ziffer 5.3.3 des Kodex – auch mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt. Es wird jedoch sichergestellt, dass die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung nur durch die Anteilseignervertreter im Ausschuss bestimmt werden.

  

                                    Wiesbaden, im Dezember 2019
 

                                                   Der Vorstand

   Hermann J. Merkens                   Marc Heß                 Dagmar Knopek

Christiane Kunisch-Wolff       Thomas Ortmanns      Christof Winkelmann

 

                                              Für den Aufsichtsrat

                                                   Marija Korsch
                                                    (Vorsitzende)

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